Software · computerimplementierte Erfindungen · EPA

Softwarepatente: computerimplementierte Erfindungen richtig schützen

Software als solche ist nicht patentierbar – der technische Beitrag dahinter oft schon.

Viele Unternehmen unterschätzen, dass sich softwarebasierte Erfindungen in Europa sehr wohl patentieren lassen, wenn sie ein technisches Problem lösen. Die Meitinger Patentanwalts GmbH zeigt, wo die Grenze zwischen bloßer Programmierung und schützbarer Erfindung verläuft – und wie man Ansprüche formuliert, die vor dem Europäischen Patentamt tragen.

Software-Erfindung prüfen lassen
  • Deutscher und europäischer Patentanwalt
  • Beratung im Patent-, Marken- und Designrecht
  • Für Unternehmen, Gründer und Erfinder
  • Erfahrung mit technischen Schutzrechten
  • Persönliche Betreuung

Leistungen im gewerblichen Rechtsschutz

Von der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.

01

Patentanmeldung

Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.

02

Markenanmeldung

Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.

03

Designschutz

Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.

04

Einspruch und Verteidigung

Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.

05

Freedom-to-Operate / Recherche

Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.

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Arbeitnehmererfindungen

Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.

Schwerpunkte bei computerimplementierten Erfindungen

Ob eine Software patentierbar ist, entscheidet sich am technischen Beitrag. Diese Felder stehen im Mittelpunkt.

01

Technischer Charakter

Der Dreh- und Angelpunkt jedes Softwarepatents. Wir arbeiten heraus, welchen technischen Effekt Ihre Lösung erzielt und wie er sich beanspruchen lässt.

02

EPA-Praxis & Rechtsprechung

Das Europäische Patentamt hat eine gefestigte Prüfungspraxis zu computerimplementierten Erfindungen. Wir kennen die einschlägigen Entscheidungen der Beschwerdekammern.

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Anspruchsstrategie

Verfahren, System, Erzeugnis oder Computerprogrammprodukt – die richtige Anspruchskategorie sichert Durchsetzbarkeit und Beständigkeit.

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Embedded & Steuerungssoftware

Software, die Geräte, Sensorik oder Prozesse steuert, hat oft einen klaren technischen Bezug – ein besonders dankbares Feld für Patente.

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Patent vs. Urheberrecht

Urheberrecht schützt den konkreten Code, nicht die dahinterliegende Idee. Ein Patent kann die technische Lösung selbst absichern. Wir zeigen, was wann greift.

06

Recherche & Freedom-to-Operate

Vor Release lohnt der Blick auf fremde Schutzrechte. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Verletzungsrisiken bei Softwareprodukten.

Ist Software patentierbar? Es kommt auf die Technik an

Das Patentgesetz nimmt „Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche“ vom Schutz aus. Entscheidend ist das Wörtchen „als solche“: Sobald eine Software ein konkretes technisches Problem löst – etwa in der Datenübertragung, Bildverarbeitung, Verschlüsselung oder Gerätesteuerung –, kann sie als computerimplementierte Erfindung patentiert werden.

Wenn Ihre Erfindung stark auf maschinellem Lernen beruht, finden Sie vertiefende Hinweise auf aipatent.de. Für eine konkrete Einschätzung Ihres Softwareprodukts wenden Sie sich an die Meitinger Patentanwalts GmbH.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. 1

    Erstkontakt

    Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.

  2. 2

    Prüfung des Anliegens

    Wir klären, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.

  3. 3

    Strategie für Schutzrechte

    Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.

  4. 4

    Anmeldung & Durchsetzung

    Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.

Über die Meitinger Patentanwalts GmbH

Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht. Sie unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.

Mehr über die Kanzlei erfahren

Team & Fachwissen

Ingenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Ihr Schutzrechtsanliegen.

Dr. Thomas H. Meitinger

Dr. Thomas H. Meitinger

Patentanwalt, Gründer der Kanzlei

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig zum gewerblichen Rechtsschutz.

Dr. Winfried Maier

Dr. Winfried Maier

Berater, ehem. Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht

Bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren direkt in die Mandatsarbeit ein.

Julia Haaser

Julia Haaser

Patentanwaltsfachangestellte

Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.

Fachbücher zum Vertiefen

Vier Titel von Dr. Thomas Meitinger rund um Software, KI und Anspruchsformulierung.

Cover: Anwendungen der Künstlichen Intelligenz
Anwendungen der Künstlichen IntelligenzWie datengetriebene Software Innovationen hervorbringt – und wie sie sich schützen lassen.
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Cover: Formulierung von Patentansprüchen
Formulierung von PatentansprüchenFormulierung, Auslegung und Änderung von Patentansprüchen – zentral bei Softwarepatenten.
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Cover: Patentstrategien
Patentstrategien (2. Auflage)Anmeldestrategien für ein wertvolles Portfolio und die Abwehr störender Patente.
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Cover: Erfinderhandbuch
Erfinderhandbuch (2. Auflage)Innovationsmethoden und der Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Designschutz.
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Häufige Fragen zu Softwarepatenten

Kann man Software in Europa patentieren?

Programme „als solche“ sind ausgenommen. Computerimplementierte Erfindungen, die ein technisches Problem lösen, sind hingegen patentierbar. Der Nachweis eines technischen Beitrags ist der entscheidende Schritt.

Worin unterscheiden sich Patent und Urheberrecht bei Software?

Das Urheberrecht schützt automatisch die konkrete Ausdrucksform des Codes, nicht aber die zugrunde liegende technische Idee. Ein Patent kann die technische Lösung selbst schützen – unabhängig davon, wie sie programmiert wurde.

Welche Software-Erfindungen sind besonders gut schützbar?

Alles mit klarem Technikbezug: Signal- und Bildverarbeitung, Datenkompression, Verschlüsselung, Steuerung technischer Geräte, Kommunikationsprotokolle oder Verbesserungen der Rechnerarchitektur.

Welche Anspruchskategorie ist die richtige?

Häufig eine Kombination aus Verfahrens-, Vorrichtungs-/System- und Computerprogrammprodukt-Anspruch. So lässt sich sowohl die Herstellung und Nutzung als auch der Vertrieb der Software erfassen.

Reicht ein Softwarepatent aus Deutschland weltweit?

Nein. Patentschutz ist territorial. Über eine EP-Anmeldung oder das PCT-Verfahren lässt sich der Schutz auf weitere Länder ausdehnen. Welche Märkte relevant sind, richtet sich nach Ihrem Geschäftsmodell.

Wann sollte ich anmelden?

Vor jeder Veröffentlichung oder Auslieferung. Ein öffentlich zugängliches Release, ein Beitrag im App-Store oder eine Demo können die Neuheit zerstören und eine spätere Anmeldung vereiteln.

Sie entwickeln technische Software?

Lassen Sie prüfen, ob Ihre computerimplementierte Erfindung patentierbar ist.

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